Lebenslagen
Ein Baby und selbst noch ein Kind?"
Jetzt schon Mutter oder Vater? Auch wenn es schwer fällt, ist es dann wichtig, sich in einem Gespräch über die eigene Situation Klarheit zu verschaffen. Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson: an Freunde, an die Eltern, eine andere nahe stehende Person, die Ärztin, den Arzt oder eine der Schwangerenberatungsstellen. Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hilfe und Beratung erhalten junge Schwangere, deren Partner und Angehörige in den Schwangerenberatungsstellen der freien Träger und der Kommunen. Die Beratung ist kostenlos und wenn Sie möchten anonym. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie im Portal "familienplanung.de" oder bei den Trägern der Beratungsstellen.
Verfahren:"
- Beistandschaft des Jugendamts beantragen
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter beantragen
- Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Elterngeld beantragen
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen
- Hebammenhilfe in Anspruch nehmen
- Kindergeld beantragen
- Kinderzuschlag beantragen
- Krankheit oder Schwangerschaft - Haushaltshilfe beantragen
- Landesprogramm STÄRKE - Informationen und Förderung erhalten
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Mutterschutzlohn
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung wahrnehmen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Freigabevermerk:"
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 08.01.2018 freigegeben.