Aktuelles aus Zwingenberg
Hinweis zu den Grundsteuerbescheiden
Hinweis zu den Grundsteuerbescheiden
Mitte Januar werden im Zuge der Grundsteuerreform wie bereits im Amtsblatt vom 28.11.2024 angekündigt die neuen Grundsteuerbescheide versendet. Bei jedem Bescheid wird ein zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Finanzamt abgestimmtes Schreiben mit Hinweisen zur Grundsteuerreform beigelegt.
Außerdem weisen wir bezüglich bereits erfolgter Einsprüche zu den Grundsteuermessbescheiden auf folgendes Vorgehen hin:
Falls bereits gegen den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt Einspruch eingelegt wurde, kann die Gemeinde (trotzdem) den angefochtenen Grundsteuermessbescheid der Festsetzung der Grundsteuer zu Grunde legen.
Wird nach einem erfolgreichen Einspruch der Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt berichtigt, so wird anschließend auch der Grundsteuerbescheid von Amts wegen geändert.
Die Festsetzungen im Grundsteuermessbescheid können nur durch die Anfechtung gegen diesen Bescheid (innerhalb der zulässigen Frist) angegriffen werden. Die im Grundsteuermessbescheid getroffenen Festsetzungen können nicht durch Anfechtung eines Folgebescheids (also des Grundsteuerbescheids) angegriffen werden.
Diese Hinweise sind im Übrigen auch auf den Grundsteuermessbescheiden des Finanzamtes vorhanden.