Aktuelles aus Zwingenberg
Corona Verordnung -Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland
Sozialministerium erlässt Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland
Laut § 1 der zum 11.04.2020 in Kraft getretenen Corona-Verordnung Einreise (CoronaVO Einreise) sind Personen, die aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben.
Außerdem haben sich die oben genannten Personen selbstständig bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu melden.
Gemeindeverwaltung Zwingenberg, Alte Dorfstr. 8, 69439 Zwingenberg; info@zwingenberg-neckar.de; 06263/45152.
Im Übrigen verweisen wir auf die beigefügten Verordnungen.