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Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Haben Sie den Antrag nicht für das siebte Kind gestellt, können Sie die Patenschaft auch für ein später geborenes Kind beantragen.
Sie hat in erster Linie symbolischen Charakter und ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Das Patenkind erhält eine Patenschaftsurkunde und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ein Geldgeschenk.
Bei Mehrlingsgeburten übernimmt er die Ehrenpatenschaft für alle Kinder, die gemeinsam mit dem siebenten Kind zur Welt gekommen sind.
Generelle Zuständigkeit:
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes
Voraussetzungen:
- Das Patenkind muss Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Unterlagen:
- Familienstammbuch
- Geburtsurkunden der Kinder
Ablauf:
DieEhrenpatenschaft müssen Sieschriftlich bei der zuständigen Stellebeantragen.Der Antragsteht Ihnen auf den Internetseiten des Bundespräsidialamtes zur Verfügung. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus. Diese wird den Eltern, zusammen mit dem Patengeschenk, von einem Repräsentanten Ihrer Gemeinde/Stadt ausgehändigt.
Kosten:
keine
Frist:
Innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes
Dies gilt nicht, wennIhnen nicht bekannt gewesen ist, dassSie die Ehrenpatenschaft für Ihr Kind beantragen können. Dann können Sie die Ehrenpatenschaft mit Begründung beantragen, bis das Kind drei Jahre alt wird.
Formulare:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Zwingenberg
Alte Dorfstr.
8
69439
Zwingenberg
Telefon: 06263/45152
Fax: 06263/45153
info(@)gemeinde-zwingenberg.de
Lebenslagen:
- Einleitung | Familienleistungen
- Einleitung | Finanzielle Hilfen für Familien
- Einleitung | Finanzielle Hilfen
Freigabevermerk:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassungam 23.09.2019 freigegeben.